Alle Vereinbarungen gelten auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fotos

  1. Die finalen Bilddateien werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Alle weiteren Formate werden nur auf Anfrage herausgegeben und in Rechnung gestellt.
  2. Die Auftragnehmerin wählt die finalen Fotos aus, die bearbeitet und zur Abnahme in der Onlinegalerie vorgelegt werden.
  3. Die Bildbearbeitung umfasst Retusche, Farbanpassungen, Kontrast und Helligkeit, sowie Bild- ausschnitt.

Allgemeines

  1. Der Auftragnehmerin wird spätestens eine Woche vor der Hochzeit ein genauer Zeitplan mit allen Lokalisationen vorgelegt und eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die für alle Rück- fragen zur Verfügung steht.
  2. Die Auftragnehmerin ist während der gesamten Zeit bemüht, alle Hochzeitsgäste und beson- deren Momente einzufangen und zu fotografieren. Dies kann aber nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
  3. Der Auftragnehmerin sind angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren.

Zahlung

  1. Das Honorar entspricht der Summe, die im Gesamtbetrag aufgeführt ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird dieser gültig und eine Anzahlung in Höhe von 50% ist innerhalb von 10 Werktagen in bar oder per Überweisung fällig.
  2. Die Anzahlung in Höhe von 50% wird bei Nichtzustandekommen des Vertrags durch Kunden- verschulden als Ausfallhonorar einbehalten. Das gesamte Honorar muss bis spätestens 10 Tage nach der Hochzeit beglichen werden.
  3. Kann die Hochzeit durch höhere Gewalt (Unfall, attestierte Krankheit, Todesfall, oder ähnliches) nicht stattfinden, verzichtet die Auftragnehmerin auf das vereinbarte Honorar und die geleistete Anzahlung.
  4. Die Nutzungsrechte für gelieferte Fotos sowie Eigentumsrechte für zusätzliche Waren (wie Foto- album, weitere Fotoprodukte, usw.) gehen erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars an die Kunden über.

Urheberrecht

  1. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Auftragnehmerin.
  2. Die Auftragnehmerin darf, sofern von euch erlaubt, die entstandenen Lichtbilder für Eigenwerbung verwenden. Die Eigenwerbung umfasst die digitale Veröffentlichung auf der Webseite, Social Media und dem Blog der Auftragnehmerin. Desweiteren darf die Auftragnehmerin die Fotos für Printwerbung, wie Flyer, Broschüren, Anzeigen, usw. verwenden.
  3. Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und die Einverständniserklärung einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber darf die Fotos ohne eine zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Zu diesen Zwecken zählen die Veröffentlichung auf Profilen bei Social Media und privaten Webseiten, das Ausdrucken und das Erstellen von Fotoalben oder anderen Fotoprodukten.
  5. Für eine gewerbliche Nutzung muss der Auftraggeber von der Auftragnehmerin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht erwerben.

Haftung

  1. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddateien (trotz mehrfacher Sicherung) haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  2. Die Vergabe von Buchungen erfolgen mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unverhinderbaren Umständen, wie plötzliche Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung oder Umwelteinflüssen, kein Fotograf zum vereinbarten Termin erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Sonstiges

  1. Alle Vertragsänderungen sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Es gilt das schweizerische Recht.
  2. Sollten einzelne Punkte des Vertrags nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. Es gilt eine gültige Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.